ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mindixx interactive kg gelten ab dem 1. Jänner 2008. Bisher veröffentlichte AGB werden ab diesem Datum nicht mehr angewendet.

01. Allgemeines und Geltung
02. Vertragsabschluss
03. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
04. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
05. Termine
06. Rücktritt vom Vertrag
07. Honorar
08. Zahlung
09. Präsentationen
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
11. Kennzeichnung
12. Gewährleistung und Schadenersatz
13. Haftung
14. Anzuwendendes Recht
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16. Gültigkeit

1. Allgemeines und Geltung
1.1. Die mindixx interactive kg – im Folgenden als mindixx bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von mindixx ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

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2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von mindixx bzw der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von mindixx sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei mindixx gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch mindixx zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass mindixx zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätig werden aufgrund des Auftrages), dass mindixx den Auftrag annimmt.

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3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen von mindixx (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde wird mindixx unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird mindixx von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von mindixx wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. mindixx haftet ausdrücklich nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird mindixx wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde mindixx schad- und klaglos; er hat mindixx sämtliche Nachteile zu ersetzen, die mindixx durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

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4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. mindixx ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. mindixx wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

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5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. mindixx bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er mindixx eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an mindixx.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von mindixx.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von mindixx – entbinden mindixx jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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6. Rücktritt vom Vertrag
mindixx ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von mindixx weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von mindixx eine taugliche Sicherheit leistet.

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7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von mindixx für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. mindixx ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes von mindixx Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält mindixx mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 12% des über mindixx abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3. Alle Leistungen von mindixx, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle mindixx erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.4. Kostenvoranschläge von mindixx sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von mindixx schriftlich veranschlagten um mehr als 8% übersteigen, wird mindixx den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
7.5. Für alle Arbeiten von mindixx, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt mindixx eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an mindixx zurückzustellen.

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8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen von mindixx werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von mindixx.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann mindixx sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von mindixx aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von mindixx schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

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9. Präsentationen
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht mindixx ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von mindixx für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2. Erhält mindixx nach der Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen von mindixx, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von mindixx; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an mindixx zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von mindixx nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von mindixx gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist mindixx berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1. Alle Leistungen von mindixx einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von mindixx und können von mindixx jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit mindixx darf der Kunde die Leistungen von mindixx nur selbst, ausschließlich in Österreich bzw. im vereinbarten Land und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von mindixx setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von mindixx dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
10.2. Änderungen von Leistungen von mindixx, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch mindixx und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3. Für die Nutzung von Leistungen von mindixx, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von mindixx erforderlich. Dafür steht mindixx und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4. Für die Nutzung von Leistungen von mindixx bzw. von Werbemitteln, für die mindixx konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung mindixx notwendig.
10.5. Dafür steht mindixx im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

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11. Kennzeichnung
11.1. mindixx ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf mindixx und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2. mindixx ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf den Internet-Websiten von mindixx mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

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12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch mindixx schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch mindixx zu.
12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde mindixx alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. mindixx ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für mindixx mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten mindixx ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mindixx beruhen.
12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

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13. Haftung
13.1. mindixx wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für mindixx erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von mindixx für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn mindixx ihrer vertretbaren Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet mindixx nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
13.2. mindixx haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern mindixx Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

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14. Anzuwendendes Recht
14.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und mindixx ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

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15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort ist der Sitz von mindixx in AT-9020 Klagenfurt.
15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen mindixx und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von mindixx örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
15.3. mindixx ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

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16. Gültigkeit
16.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorangegangenen ab sofort und auf unbestimmte Zeit. Anpassungen der AGB sind jederzeit möglich.

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